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Georg Bühler Nachfolger Briefmarken-Auktionen GmbH
Bornstedter Straße 3
10711 Berlin
Tel.: 030 / 882 73 57
Fax: 030 / 883 53 12
E-Mail: georgbuehler@t-online.de
Web: http://www.briefmarken-buehler.de -
About Georg Bühler
Das Auktionshaus Georg Bühler, gegründet 1949 veranstaltete seine erste Auktion am 07. Oktober 1949 mit 609 Losen in Form eines kleinen Oktavheftes.
Schnell wurde aus dem dünnen Heft ein auch schon für damalige Verhältnisse hochwertiger Katalog mit einigen 1000 Losen pro Versteigerung.
Besonders klassisches Material lag Georg Bühler am Herzen, war er doch nicht nur Auktionator, sonder ein weltweit geschätzter Experte und Gutachter. Viele Raritäten tragen seinen Prüfstempel bzw. sind durch seine Atteste abgesichert. Noch heute findet sich immer wieder in den Auktionslosen der Vermerk „geprüft Bühler“.
Trotz eines enormen Arbeitsaufwandes, das Zusammenstellen einer einzigen Auktion erfordert Monate hochkonzentrierter Arbeit, fand Georg Bühler die Zeit ein grundlegendes Buch über die Königin der deutschen klassischen Philatelie, den roten Sachsen Dreier, zu schreiben. Kein anderer deutscher Auktionator hat je soviel der begehrten Sachsen Dreier in der Hand gehabt wie Georg Bühler.
Und noch eines war Georg Bühler ganz wichtig BERLIN. Der Stadt in der er schon vor dem Kriege Briefmarken handelte, gemeinsam mit den großen Philatelisten seiner Zeit wie Rohr, Richter und Friedemann, hat er nie, wie manch anderer Kollege, der nach Westdeutschland ging, den Rücken gekehrt, immer fest in der Zuversicht – Berlin bleibt doch Berlin.
Bühler – Berlin, auch heute noch, nach 65 Jahren Auktionsgeschichte ein zuverlässiger Partner für viele 1000 Philatelisten in aller Welt. Bis zu 6 Auktionen pro Jahr werden veranstaltet. Kaum ein Gebiet, dass nicht mit dem oder anderen Stück vertreten ist. Ob gute Einzelstücke, Sammlungen die über Jahrzehnte aufgebaut wurden, Partien oder ganze Nachlässe: mit Spannung warten die Sammler auf ihren neuen Bühlerkatalog, der auf Anfrage an alle interessierten Sammler kostenlos verschickt wird.
Georg Bühler
- über 60 Jahre Auktionserfahrung zu Ihrem Nutzen -
Imprint and Information for Online Disputes
Information for Online Disputes
"Online Dispute Resolution" (ODR platform by EU regulation)Link to EU online dispute resolution (splatform)
Information according to Paragraph. 14 of EU Regulation no. 524/2013 (ODR Regulation)
Information for online dispute resolution: The European Commission presents an Internet platform for online dispute settlement (so-called "ODR platform") as a focal point for the extrajudicial settlement of disputes concerning contractual obligations arising from online contracts on goods or services used.
The EU Commission OS platform can be accessed at the link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
We can be reached via e-mail address: georgbuehler@t-online.de
Georg Bühler
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Der Versteigerer behält sich vor, Personen auch ohne
Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerung wird in fremdem Namen und
für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro durchgeführt.
2. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22% des Zuschlagpreises zuzüglich einer Losgebühr
von Euro 2.- und der gesetzlichen MwSt. (z.Zt. 19%) auf die Nebenkosten. Versandkosten werden dem Käufer
gesondert berechnet. Hierin sind Porto, Verpackung und Versicherung enthalten.
Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat
jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei
Geboten gleicher Höhe entscheidet das Los. In unklaren Fällen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals
zum Ausruf zu bringen.
Die unverbindlichen Mindeststeigerungen betragen:
bis 50.-€ 2.-€
von 50.-€ bis 100.-€ 5.-€
von 100.-€ bis 500.-€ 10.-€
von 500.-€ bis 1000.-€ 20.-€
von 1000.-€ bis 1500.-€ 50.-€
von 1500.-€ bis 5000.-€ 100.-€
über 5000.-€ 500.-€
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtig und geprüft werden. Die
Beschreibungen der Auktionslose erfolgen sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine
Garantien im Rechtssinne dar. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits signierte oder attestierte Lose
werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt
der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Wünsche auf
Prüfungen ungeprüfter Marken müssen dem Versteigerer mit der Abgabe des Gebotes mitgeteilt werden.
Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ etc. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers und
in keinem Fall eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber
über. Der Versand der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung
bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
5. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.
6. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen und wird die Zahlung nicht sofort oder spätestens 14 Tage nach
Zustellung der Rechnung geleistet oder wird die Annahme verweigert, so verliert der Käufer seine Rechte aus
dem Zuschlag. Die Lose können mit Benachrichtigung auf seine Kosten freihändig verkauft oder nochmals
versteigert werden. In diesem Fall haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der
wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers. Auf einen Mehrerlös hat er keinen
Anspruch. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung 1% Verzugszinsen pro angefangenen Monat zu
berechnen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen
einziehen und einklagen.
7. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 10 Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den
beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen. Lose und Marken müssen unverändert, d.h. in dem Zustand
bei der Übergabe oder Zustellung sein, ansonsten ist die Reklamation ausgeschlossen. Als Veränderungen
gelten insbesondere: Ablösen, Behandlung mit Wasser, Chemikalien etc.
8. Saalbieter, einschließlich Agenten und Kommissionären, kaufen „wie besehen“ und können nur versteckte
Mängel reklamieren, nicht aber Schnitt, Zähnung, Stempel der Marken usw. Sammlungen und Sammellose sind
grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit Reklamation-
en an den Einlieferer zu verweisen.
9. Kosten für Reklamationen wie Porti, Prüfgebühren, etc. werden nicht erstattet. Bei anerkannten Reklamationen
hat der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung d. Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer verjähren 12 Monate nach der Auktion.
11. Schriftlich und telefonisch eingehende Kaufaufträge werden gewissenhaft und interessewahrend nach den Stei-
gerungssätzen (Ziffer 2), jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Gebote wie „bestens“, „höchst“, „auf alle Fälle“ o.a.
begründen keinen unbedingten Anspruch auf den Zuschlag.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Berlin.
13. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der Versteigerung
nicht abgesetzt wurden. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden generell keine Anwendung.
14. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen
davon nicht berührt.
Georg Bühler
Datenschutzerklärung
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Georg Bühler Nachfolger GmbH – Bornstedter Str. 3 – 10711 Berlin
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